SiGe-Koordinator nach §3
BaustellV und RAB 30

Wenn Beschäftigte aus mehreren Unternehmen zusammenarbeiten, müssen die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden, um eine gegenseitige Gefährdung zu verhindern. Diese Aufgabe kann der Bauherr selbst übernehmen (solange er die notwendige Befähigung besitzt) oder an einen externen Dienstleister übergeben. 

Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind zudem ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beraten Sie zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Baustellensicherheit:

Wenn Beschäftigte aus mehreren Unternehmen zusammenarbeiten, müssen die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden, um eine gegenseitige Gefährdung zu verhindern. Diese Aufgabe kann der Bauherr selbst übernehmen (solange er die notwendige Befähigung besitzt) oder an einen externen Dienstleister übergeben. 

Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind zudem ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beraten Sie zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Baustellensicherheit:

Vor der Bauphase:

Unterstützung bei einer eventuell notwendigen Bauvorankündigung an die Behörde

  • Erstellen eines SiGe-Plans
  • Durchsicht von Gewerkeunterlagen, wie Gefährdungsbeurteilungen und Befähigungen
  • Erstellen von weiteren Dokumenten wie Notfallnummern, Erste-Hilfe und Brandschutzinfos

Während der Bauphase:

  • Regelmäßige Begehungen mit ausführlichem Bericht (und Vorschlägen zur Mängelbeseitigung)
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Beratung der Bauverantwortlichen

Nach der Bauphase:

  • Unterlage für spätere Arbeiten
  • Auswertung der Mängelberichte und Abschlussbericht