Fachkraft für
Arbeitssicherheit (FaSi)

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. Die notwendigen Einsatzzeiten werden aus der Anzahl der Mitarbeiter und der Zuordnung zur Risikogruppe der jeweiligen Branche berechnet (Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2) sowie der Berücksichtigung weiterer Gefährdungen und speziellen Tätigkeiten / Vorhaben des Unternehmens (Betriebsspezifische Betreuung).

Die FaSi unterstützt dabei den Arbeitgeber und die Vorgesetzten in der Wahrnehmung der übertragenen Verantwortung.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten folgende Leistungen für Ihr Unternehmen:

  • Beratung und Unterstützung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Begehung und Gefährdungsbeurteilung
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von ASA – Sitzungen
  • Ursachenermittlung bei Arbeitsunfällen
  • Den Unternehmer auf Mängel hinweisen und Maßnahmen zur Beseitigung vorschlagen
  • Bei Unterweisungen und Schulungen mitwirken
  • Betriebsanweisungen und andere notwendige Formulare erstellen

Gefährdungsbeurteilung

Hier ist es unser Anspruch, nicht nur eine Unterlage für die Behörde, die BG oder den Richter zu erstellen, sondern eine für alle Mitarbeiter lesbare Beurteilung der konkreten Arbeitssituation, die auch als Unterweisungsgrundlage dienen kann.

Wir sehen die Arbeitssicherheit nicht als notwendiges Übel sondern als Möglichkeit, Arbeitsplätze sicherer zu gestalten, arbeitssicheres Verhalten zu fördern und Rechtssicherheit für die Vorgesetzten durch die Konformität mit den Regelwerken zu verstärken.

Ein gutes Arbeitssicherheitsmanagement kann zur Verbesserung des Arbeitsklimas und der Mitarbeiterzufriedenheit, der Reduzierung von Ausfallzeiten und einem positiven Image beitragen und wird sich im Endeffekt dann auch wirtschaftlich lohnen.

Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema – für alle Branchen!